Taufe

Was ist die Taufe?

Die Taufe ist Gottes Zusage, das Leben eines Menschen zu begleiten und zu segnen. Mit der Taufe ruft Gott uns in Seine Gemeinde. Der Entschluss zur Taufe ist unser Bekenntnis zu Gott und zum christlichen Glauben. Da mit der Taufe immer die Mitgliedschaft in einer konkreten Kirche verbunden ist, kann es keine ökumenische Taufe geben. Die Taufe hat jedoch ökumenische Gültigkeit: Menschen, die ihre Kirchenzugehörigkeit wechseln wollen oder nach einem Kirchenaustritt wieder zu uns gehören wollen, werden bei uns nicht neu getauft oder „umgetauft“, denn Gott muss Sein Versprechen über der Taufe nicht verändern oder erneuern.

Wie geht das mit der Taufe?

In unserer Gemeinde werden monatliche Taufgottesdienste angeboten, die auf die Bedürfnisse von Familien mit Kindern Rücksicht nehmen. Diese Taufgottesdienste finden samstags um 15 Uhr in der Gnadenkirche in Rheinbach statt. Nach Absprache kann auch im sonntäglichen Gottesdienst (auch in den Außenorten) getauft werden. Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Tauftermin. Wir treffen uns daraufhin mit Ihnen zu einem Gespräch, um Sie näher kennenzulernen und über die Taufe zu sprechen. Während der Taufe versammeln Sie sich dann mit Angehörigen und Patinnen und Paten um Taufstein oder Taufschale. Dem Täufling wird dreimal Wasser über den Kopf gegossen „im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes“. Wir taufen Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene.

Was brauchen Sie für die Taufe?

Sie suchen sich einen Vers aus der Bibel als Taufspruch aus. Unser Büro hält ein Büchlein mit Vorschlägen bereit, das wir auch zu unserem Besuch bei Ihnen mitbringen. Alternativ können Sie auch im Internet nachschlagen, z.B. unter www.taufspruch.de. Gerne dürfen Sie selbstformulierte Gebete bei der Feier sprechen, Lesungen übernehmen und sich Lieder wünschen. Patinnen und Paten sollen bei der Taufe anwesend sein und die Eltern in der religiösen Erziehung unterstützen. Patin oder oder Pate kann werden, wer Mitglied unserer Kirche oder einer uns ökumenisch verbundenen
Kirche ist und die Bedingungen seiner Kirche für das Amt erfüllt (z.B. konfirmiert ist). Unsere Verwaltung erbittet eine Geburtsurkunde und bescheinigt die Taufe im Familienbuch oder auf einer eigenen Urkunde.