Läuteordnung

Läuteordnung der ev. Kirchengemeinde Rheinbach

Inschriften der Glocken

I = Große Glocke (1969)

Gewicht: 810 kg
Ton „G“
Inschrift: Gottes Gnade unser Heil
Symbol: Kreuz auf der Weltkugel

II= Mittlere Glocke (1969)

Gewicht: 580 kg
Ton „B“ Inschrift: Jesu Liebe unser Leben
Symbol: P für Pax

III = Kleine Glocke (1969)

Gewicht: 410 kg
Ton „C“
Inschrift: Komm, Heiliger Geist, Herre Gott
Symbol: Stilisierte Taube

Gottesdienstliches Läuten:

  1. Einläuten des Erwachsenen- wie des Kindergottesdienstes am Sonntag
    10 Minuten vor Beginn des Gottesdienstes mit I,II und III
  2. Einläuten von Gottesdiensten an Festtagen
    wie 1
  3. Läuten am Karfreitag
    Am Karfreitag wird der Gottesdienst wie üblich mit den Glocken I,II und III eingeläutet. Danach schweigen die Glocken. Sie werden erst wieder während der Feier der Osternacht geläutet.
  4. Läuten bei allen anderen Gottesdiensten (z.B. Taufen, Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung bzw. eines Ehejubiläums
    wie 1
  5. Läuten anlässlich der Musik in der Gnadenkirche bzw. Konzerten, in denen kein Eintritt erhoben wird
    wie 1
  6. Einläuten des neuen Kalenderjahres am Neujahrstag
    10 Minuten von 00.00 − 00.10 Uhr mit I,II und III
  7. Einläuten von Andachten und Schulgottesdiensten
    5 Minuten vor Beginn mit I,II und III

Sonstiges Läuten:

  1. Läuten zum Vaterunser
    Während des Sonntagsgottesdienstes und allen weiteren Gottesdiensten an Festtagen wird während des Vaterunsers die kleine Glocke III geläutet.
  2. Läuten anlässlich von Beisetzungen
    Am Tage der Beisetzung wird morgens um 11.00 Uhr die Glocke I für 3 Minuten geläutet.
  3. Mittags- und Abendläuten
    Mittags um 12.00 Uhr und abends um 18.00 Uhr laden die Glocken I,II und III jeweils für 5 Minuten zu Gebet und Stille ein.
  4. weitere Anlässe (Katastrophenopfer, Mahnläuten, etc.)
    Das Läuten aus weiteren Anlässen erfolgt nur durch Genehmigung des Presbyteriums, wenn es nicht ausdrücklich durch die Kirchenleitung der EK.i.R angeordnet wurde.