Umgemeindung

Sie sind Mitglied der evangelischen Kirche und fühlen sich stärker mit der Kirchengemeinde Rheinbach verbunden als mit derjenigen an Ihrem Wohnort? Kein Problem! Sie haben die Möglichkeit, sich umgemeinden zu lassen.
Nach evangelischem Kirchenrecht ist jedes Kirchenmitglied grundsätzlich der örtlichen Kirchengemeinde zugeordnet, in der es mit erstem Wohnsitz gemeldet ist. Das bedeutet, dass Sie als evangelisches Kirchenmitglied automatisch der Kirchengemeinde angehören, in der Ihr Wohnsitz liegt.

Die Zugehörigkeit zu einer Gemeinde bestimmt unter anderem, in welcher Gemeinde ein Kirchenmitglied Mitbestimmungsrechte hat, beispielsweise bei der Wahl des Presbyteriums oder in welcher Kirchengemeinde er oder sie konfirmiert wird.

Das entsprechende Formular finden Sie unten als Download. Bitte reichen Sie es ausgefüllt und unterschrieben im Gemeindebüro ein. Wir kümmern uns um die nächsten Schritte. Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns gern an.

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